weshalb & warum
Die Untersuchungen auf Seediensttauglichkeit sind durch Gesetze des internationalen Seerechtes vorgeschrieben und geregelt und dürfen nur von dafür zugelassenen Ärzten durchgeführt werden.
Jede Person die auf einem Schiff arbeiten möchte muss vor Aufnahme der Tätigkeit an Bord ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Das Gesundheitszeugnis hat in der Regel zwei Jahre Gültigkeit. Dieses Gesundheitszeugnis wird dir direkt nach der Untersuchung von mir ausgestellt und gleichzeitig in der Datenbank des seeärztlichen Dienstes Hamburg hinterlegt.
Die Untersuchung auf Seediensttauglichkeit dient lediglich der Beurteilung deiner Tauglichkeit zur Aufnahme einer Tätigkeit an Bord eines Schiffes. Es findet keine Behandlung eventueller gesundheitlicher Störungen statt.
Sollte die Untersuchung das Vorliegen einer gravierenden gesundheitlichen Störung oder Erkrankung ergeben kann dies die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses verhindern. In diesem Fall müsste nach Behandlung durch einen Hausarzt und/oder Facharzt eine erneute Untersuchung auf Seediensttauglichkeit erfolgen.
Sofern deinerseits Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verweigerung auf Ausstellung des Gesundheitszeugnisses bestehen, kannst du eine Nachuntersuchung durch einen Arzt des seeärztlichen Dienstes in Hamburg verlangen.